Auflösung des Vereins:
- Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
- Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
- Das Vereinsvermögen fällt an: die Institution (Drogenhilfe) in dessen Räumen unser Verein tagt.
Wassenberg, den 03.11.2002
5.
Protokoll:
Zweck: Die außerordentliche Mitgliederversammlung am 17.03.03
wurde erforderlich, da der Satzung „Clean Way“ in verschiedenen
Punkten Änderungen hinzugefügt werden müssen.
Thema: Der Vorsitzende Herr Gonstalla informierte die Mitgliederversammlung darüber, das nach Rücksprache mit Frau Wesselbaum vom Amtsgericht Heinsberg, folgende Punkte der Satzung hinzugefügt werden müssen.
1. zu Vorstand:
Der Vorstand kann aus gegebenem Anlass von der Mitgliederversammlung
abgewählt werden.
2. zu Form der Berufung:
Bezüglich des Minderheitenrechts sind 10% der Mitglieder ausreichend um eine
Mitgliederversammlung einzuberufen.
Des weiteren trug Herr Gonstalla vor, das Herr Schoebben vom Finanzamt
Geilenkirchen folgende Punkte zur Beifügung der Satzung vorgab.
3. zu gemeinnützige Zwecke:
Der Verein verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
4. zu Auflösung des Vereins:
Bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke, fällt das
Vereinsvermögen an die Caritas Beratungsstelle Hückelhoven.
Mit der Auflage dies nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Beschluss: Die vorgenannten Punkte sind von der Mitgliederversammlung
einstimmig angenommen und beschlossen worden.
Wassenberg, den 17.03.03
Schriftführer: Ingo Veltum
Vorstand: Hans Gonstalla
Eintragungsvermerk
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Heinsberg unter 6 VR 0683 Lfd. Nr.1
52525 Heinsberg, den 03.06.2003